Guten Tag!
Ich bin seit dieser Woche in Bildungskarenz und möchte mir mit geringfügiger Beschäftigung etwas dazuverdienen.
Da im Sommer die Schule geschlossen hat, unterbreche ich die Karenz und gehe für ca. 1,5 Monate Vollzeit arbeiten.
Ab September wieder Karenz und geringfügige Beschäftigung.
So weit ich jetzt informiert bin, wird aus der Arbeitszeit im Sommer ein Steuersatz errechnet und der Zuverdienst des ganzen Jahres damit versteuert.
Heißt das, ich darf €405,98 im Monat verdienen, und davon muss ich ein Drittel für Steuern wieder abgeben?
Ist das richtig, weil ich einen Monat arbeite, wird das gesamte restliche Jahr versteuert?
Wird das Weiterbildungsgeld mitgerechnet, und der Anteil auch noch vom geringfügigen Lohn abgezogen?
Habe ich dadurch bei der Arbeitnehmerveranlagung Vorteile?
lg Max |