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Verfasst von: Matthias Bitschnau am 15.01.2015 10:50
 


THEMA:  Frage zur Arbeitnehmer/innenveranlagung

Hallo,

Da ich die letzten zwei Jahre immer wieder für ein Theater als Musiker gearbeitet habe, musste ich mir für die Kompositionen und das Sounddesign der Theaterstücke einen neuen Laptop kaufen. Diesen würde ich gern Absetzen, falls das möglich wäre. Allerdings habe ich ihn schon 2013 gekauft und bei meinem Ausgleich 2013 darauf vergessen.

Kann ich den Laptop trotzdem für 2014 in den Steuerausgleich nehmen? Von Seiten des Finanzamts ja die drei Jahre Nutzungsdauer: bedeutet dass, das ich auf das Drittel von 2013 verzichten muss (da vergessen) und für 2014 und 2015 noch beantragen kann?

 

Vielen Dank im Voraus

Matthias

Verfasst von: Weiß Veronika. Mag am 16.01.2015 10:56
 


THEMA:  Frage zur Arbeitnehmer/innenveranlagung

Ja, im Prinzip wäre das so richtig.

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