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Verfasst von: Josef am 13.01.2015 20:36
 


THEMA:  Vollzeitanstellung und paralleler Währungshandel gewerblich eingestuft?

Hallo,

neben meiner Vollzeitanstellung möchte ich nach zwei Jahren des virtuellen Devisenhandels (nur Spot bei Onlinebroker) nun mit Echtgeld starten. Ich handle nur angespartes Erwerbseinkommen aus besagter Vollzeitanstellung und nur für mich privat.

Es werden mindestens 20 Geschäfte pro Monat (20 Einstiege und 20 Ausstiege) erfolgen. Habe dazu vier Fragen:

1) Wenn das bspw. zu € 50.000 Gewinn in einem Jahr führt, reicht es, diesen Spekulationsgewinn in der Steuererklärung anzugeben oder werde ich automatisch gewerblich eingestuft und muss mich damit bei der SVA anmelden (innerhalb von einem Monat nach Beginn der Tätigkeit)?

2) Sind dann auch Einkommenssteuervorauszahlungen fällig, obwohl es sich um Börsenhandel handelt, wo die Gewinne im Folgemonat auch wieder weg sein könnten bzw. das Ergebnis stark schwankt? Wann wäre die erste Vorauszahlung fällig?

3) Ist das Handelsvolumen auch relevant für die Frage, ob gewerblicher Charakter gegeben ist oder nicht?

4) Macht es in der Art und Weise der Besteuerung einen Unterschied, ob der Devisenhandel parallel zur Anstellung erfolgt bzw. der Devisenhandel die alleinige Einkunftsquelle darstellt? Ergeben sich Vorteile/Nachteile bei Beibehaltung der Anstellung?

Verfasst von: Weiß Veronika. Mag am 14.01.2015 12:30
 


THEMA:  Vollzeitanstellung und paralleler Währungshandel gewerblich eingestuft?

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