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Verfasst von: Michaela am 11.01.2015 19:12
 


THEMA:  Teilzeitbeschäftigung und Honorarnotenbasis

Ich bin in Teilzeitbeschäftigung (25 Std./Woche) angestellt und möchte zusätzlich noch für eine Veranstaltungsfirma an der Abendkassa arbeiten. Dafür soll ich eine Honorarnote schreiben (Stunden schreiben). 

Muß ich dafür Sozialversicherungsbeiträge zahlen? Oder nur am Jahresende dem Finanzamt melden. Oder erst ab einem bestimmten Betrag melden? Es werden ca. € 3.500/Jahr sein.

 

Verfasst von: Weiß Veronika. Mag am 12.01.2015 18:29
 


THEMA:  Teilzeitbeschäftigung und Honorarnotenbasis

Mit 3.500,-- für das ganze Jahr bleiben Sie unter der Sozialversicherungsgrenze und müssen nur Steuern zahlen.

Sie können auch Ausgaben geltend machen:

www.steuerberatung-weiss.at

Verfasst von: Michaela am 19.01.2015 19:51
 


THEMA:  Teilzeitbeschäftigung und Honorarnotenbasis

Danke für die Antwort.

Das Finanzamt sagte mir, dass ich nur eine Honorarnote schreiben darf, wenn ich nicht an Arbeitszeiten bzw. an den Arbeitsplatz im Veransatltungsbüro gebunden bin. sonst wäre ich freier Dienstnehmer und müsste Steuern und Soz. Abgaben zahlen.........

Ich kann aber nur dort arbeiten (ist ja eine Abendkassa). Und zu gewissen Zeiten.

Lg,

Michaela

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