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Verfasst von: Student am 11.01.2015 17:50
 


THEMA:  Fahrtenbuch

Guten Tag,

ich arbeite derzeit als Werkstudent für ein Unternehmen. Da ich ins Büro mit meinem Auto fahre möchte ich mir das km Geld anrechnen lassen.

 

Dafür habe ich mir ein Fahrenbuch bestellt und beim Ausfüllen ist eine Frage aufgetreten:

Meine Fahrten beschränken sich auf die Fahrt von meinem Wohnsitz zur Firma und wieder zurück.

In der Vorlage für das Fahrtenbuch wird die Spalte "Gefahrene km" in 3 Teile unterteilt:

-geschäftlich

-Wohn./Arbeit

-privat

 

Muss ich jetzt mein Strecke welche ich "geschäftlich" fahre , da ich ja ins Büro fahre, in die Spalte Wohn./Arbeit eintragen ? Zählt es dann wie gewohnt zum km-Geld ?

 

lg

Verfasst von: Johanna am 13.01.2015 06:38
 


THEMA:  Fahrtenbuch

Wohn./Arbeit ist für Unselbstständige eine Privatfahrt und wird mit der Pendlerpauschale abgedeckt. Ist die Strecke zu kurz und steht kein PP zu, sind die Kosten privat zu tragen.

Haben Sie einen Werkvertrag oder einen frDV, dann gelten Sie als selbstständig. In diesem Fall beginnt die Arbeitszeit vor der Haustür und die Strecke Wohn./Arbeit ist eine betriebliche Fahrt.

LG Johanna

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