Verfasst von:
Wolfgang am
04.01.2015 04:14
|
|
THEMA: Eigentumswohnung bar bezahlt - steuerliche Absetzbarkeit? |
Guten Tag!
Habe in 2014 eine neu errichtete, geförderte (Wohnbauscheck) Eigentumswohnung gekauft und diese bar bezahlt. Daher zahle ich natürlich auch keine Kreditraten und durch den erhaltenen Wohnbauscheck auch keine Wohnbauförderung zurück. Kann ich diesen Wohnungskauf nun nur im Rahmen der Sonderausgaben für 2014 absetzen, oder auch noch in den Folgejahren?
Besten Dank, Wolfgang |
|
|
Verfasst von:
GAST am
04.01.2015 11:12
|
|
THEMA: Eigentumswohnung bar bezahlt - steuerliche Absetzbarkeit? |
Hallo Wolfgang,
leider können Sie die Ausgaben für die Wohnraumschaffung gem § 18/1/3 EStG nur 2014 und nur insoweit geltend machen,
als de Gesamtbetrag Ihrer Einkünfte TEUR 60 nicht erreicht bzw. übersteigt. (Einschleifregelung bei Topfsonderausgaben - § 18/2 EStG).
Mit freundlichen Grüßen
GAST |
|
|
Verfasst von:
Wolfgang am
04.01.2015 19:21
|
|
|
Verfasst von:
Johanna am
05.01.2015 11:08
|
|
THEMA: Eigentumswohnung bar bezahlt - steuerliche Absetzbarkeit? |
Es gibt wohl eine Möglichkeit, auch im Rahmen der Topfsonderausgaben (was auch bei Ratenzahlungen kaum eine spürbare Entlastung bringt) eine Einmalzahlung auf 10 Jahre aufzuteilen. Grundsätzlich sollte man sich aber vor einer so großen Investition auch von einem Stb beraten lassen.
LG Johanna |
|
|
Verfasst von:
Weiß Veronika. Mag am
05.01.2015 12:01
|
|
|
Verfasst von:
Wolfgang am
05.01.2015 18:48
|
|
THEMA: Eigentumswohnung bar bezahlt - steuerliche Absetzbarkeit? |
Genau so ist es. Ich verdiene weniger, als 60k. Sogar wesentlich weniger. Ich kann die Sonderausgaben voll ausnützen, ohne Einschleifregelung. Darüber hinaus bin ich auch noch Alleinverdiener (Ehefrau weniger als 6k p. a.).
Was genau wäre das denn für eine Möglichkeit, Johanna? Wenn es auch nicht viel bringt, so höhlt doch der stete Tropfen den Stein, habe ich mir sagen lassen.
LG, Wolfgang |
|
|
Verfasst von:
Johanna am
06.01.2015 11:27
|
|
THEMA: Eigentumswohnung bar bezahlt - steuerliche Absetzbarkeit? |
Einmalzahlungen für Versicherungen, Wohnraumschaffung etc. (Topfsonderausgaben) können auf Antrag beim FA auf 10 Jahre aufgeteilt werden. Die Formulierung "Antrag im Jahr der Zahlung" ist hoffentlich so zu verstehen, dass die Aufteilung in der ANV für das Jahr der Zahlung (und nicht irgendwann in den Folgejahren oder rückwirkend) zu erfolgen hat. Fragen Sie beim FA nach den Formalitäten.
Es werden jährlich 2920,- ab Topfsonderausgaben anerkannt, bei Alleinverdienern 5840,-, zusätzlich 1460,- für 3 Kinder.
Von den 5840,- wird ein Viertel anerkannt (=1460,-), davon wird das Sonderausgabenpauschale von 60,- abgezogen. D.h., diese 60,- werden jedem gutgeschrieben, auch wenn er keine Ausgaben hat. Die so verbleibenden 1400,- werden vom steuerpflichtigen Jahreseinkommen abgezogen, sie erhalten je nach Progressionsstufe nicht einmal die Hälfte als Lohnsteuerausgleich ausgezahlt.
(Hohe) Versicherungsprämien reduzieren den tatsächlichen Effekt für die Wohnraumschaffung. So liegen bei Kreditnehmern im Endeffekt die Kosten oft höher als die Steuerersparnis. Für Sie als Barzahler, speziell als Alleinverdiener, ist es ein echter Gewinn.
LG Johanna
|
|
|
Verfasst von:
Wolfgang am
06.01.2015 20:03
|
|
THEMA: Eigentumswohnung bar bezahlt - steuerliche Absetzbarkeit? |
Liebe Johanna,
das klingt sehr gut, was sie mir da erzählen. Vielen herzlichen Dank für diese wertvolle Information. Ich weiß, das nur ein Viertel anerkannt wird, aber es ist immerhin etwas und was Einem zusteht, sollte man sich auch holen, finde ich. Ich werde mich daher auf jeden Fall bei meinem Finanzamt diesbezüglich erkundigen.
In diesem Sinne wünsche ich Ihnen nur das Beste, diese Info wäre mir direkt ein großes Stück Schinkenspeck für Sie wert... :D
GLG, Wolfi |
|
|
Verfasst von:
Weiß Veronika. Mag am
07.01.2015 18:00
|
|
|
Verfasst von:
Wolfgang am
10.01.2015 04:32
|
|
THEMA: Eigentumswohnung bar bezahlt - steuerliche Absetzbarkeit? |
Das scheint ja der längste Fred ever zu werden in diesem Forum... :D
Werde mich auf jeden Fall einmal beim Finanzamt kundig machen, ob das geht oder nicht. Vielen herzlichen Dank, meine Damen. Sie waren sehr nett zu mir. ;)
Vielleicht schau ich mal wieder vorbei. Bis dahin wünsche ich Ihnen alles Gute.
Euer Wolfi :) |
|
|
|