Viele Begriffe werden umgangssprachlich sehr ungenau verwendet. Was ist ein Freier Mitarbeiter? Meinen Sie eine Anstellung mit GKK-Versicherung?
Selbstständige und unselbstständige Jobs werden von SVA bzw. GKK getrennt betrachtet, mehrere selbstständige bzw. mehrere unselbstständige Jobs werden zusammengezählt, alle zusammen haben aber eine gemeinsame Höchstgrenze.
Beim FA gibt es ewtl. eine Freigrenze. In einem persönlichen Gespräch kann Ihnen ein Stb genau sagen, worauf Sie achten müssen.
LG Johanna |