Guten Tag,
ich habe eine Frage zu einer Sondersituation die gerne mal verstehen wollte:
Situation:
Österreichischer Staatsbürger, Wohnsitz in Deutschland (5 Jahre) und Österreich (>10 Jahre).
In D: unbeschränkt Steuerpflichtig, Einkommen aus nichtselbst. Tätigkeit (Arbeitsort in D, Wohnort in D, Steuer in D, etc.)
In Ö: Einkunft aus V&V Hauses (Mieteinnahme <7000 EUR/Jahr, Gewinn <5000 EUR/Jahr), mein Ö-Wohnsitz ist nicht in der zur Vermietung stehenden Immobilie
Lt. DBA Ö-D muss ich Einkünfte aus V&V im Bestandsland=Ö versteuern. Zusätzlich fällt das Einkommen in D unter den Progressionsvorbehalt
Da mein Mietgewinn ja den Steuerfreibetrag in Ö nicht ausschöpft muss ich nach meinem Verständnis keine Steuererklärung in Ö abgeben.
Wie belege ich allerdings den Progressionsvorbehalt in D wenn ich keine Steuererklärung in Ö gemacht habe?
Daher die Fragen:
1. Muss ich eine Steuererklärung in Ö abgeben
2. Ich muss den Mietgewinn als Progressionsvorbehalt in D angeben. Aber wie kann ich den ermitteln, wenn ich keine Erklärung in Ö abgebe (siehe 1)?
3. Muss ich den Gewinn vielleicht doch in D versteuern? Aber DBA Ö-D Art. 6 sagt bei unbeweglichem Vermögen Ausnahme und Besteuerung im anderen Staat (da wo die Immobilie steht)..
Besten Dank
Peter |