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Verfasst von: Martina am 05.12.2014 14:11
 


THEMA:  Verbuchung Rechnung abzüglich Kreditkartenzahlungskosten

Hallo,

ich habe seit kurzem eine mobile Bezahlsystem-Lösung bei mir im Einsatz. Meine Frage ist, wie verbuche ich das bei den Einnahmen/Ausgabenbuchungen richtig.

Beispiell: Kunde kauft bei mir im Shop für 100 Euro ein, bezahlt mit Kreditkarte. Ich bekomme dann zwei Wochen später 100 Euro - 3% Transaktionskosten = 97 Euro vom Zahlungsanbieter rücküberwiesen.

Jetzt habe ich auf der einen Seite eine Rechnung mit 83,33 Euro netto und 16,67 MWST dem Kunden gegeben.

Einnahme am Konto habe ich aber nun 97 Euro brutto Euro. Was mache ich mit den 3 Euro, die Differenz die fehlt? Soll ich bei den Einnahmen die Transaktionsgebühr mitverbuchen, dass ich die richtige Steuer auch abführe sowie die 3 Euro als Ausgabe noch erfassen? Weiters ist zu erwähnen, dass die 3 Euro Transaktionsgebühr keine MWST beinhaltet, sprich diese mit 0% MWST verrechnet wird.

Bzw. einmal im Monat alle Kreditkartenzahlungen als Ausgabe abrechnen (Abrechnung des Bezahlanbieters liegt vor)?

Bitte um eure Hilfe. Dankeschön.

Martina

 

 

 

 

 

Verfasst von: Johanna am 06.12.2014 11:42
 


THEMA:  Verbuchung Rechnung abzüglich Kreditkartenzahlungskosten

Bei der Einnahmen/Ausgaben-Rechnung ist nicht der Rechnungsbetrag, sondern nur der tatsächlich bezahlte Betrag maßgeblich. Sie haben also 80,83 + 16,17 erhalten.

Die Transaktionskosten würde ich lediglich auf einer eigenen Liste eintragen, damit Sie übers Jahr sehen, wieviel Sie das System tasächlich kostet.

LG Johanna

Verfasst von: Martina am 06.12.2014 15:04
 


THEMA:  Verbuchung Rechnung abzüglich Kreditkartenzahlungskosten

Vielen Dank für die schnelle Rückmeldung und die Informationen.

Habe ich hier kein Problem mit dem Finanzamt, nachdem die Rechnung ja mit 83,33 + 16,67 € ausgestellt ist?

Kann ich die Transaktionskosten als Ausgabe geltend machen? Dürfte ja ähnlich wie bei Paypal sein oder?

Vielen Dank!

Verfasst von: Johanna am 06.12.2014 21:52
 


THEMA:  Verbuchung Rechnung abzüglich Kreditkartenzahlungskosten

Warum? Sie haben nachweislich nur 97,- erhalten. Davon liefern Sie 16,17 USt. ab. So ähnlich ist es auch, wenn der Kunde ein Skonto abzieht, dann bekommen Sie auch weniger als den ursprünglichen Rechnungsbetrag und müssen die USt. neu berechnen. Das Skonto oder die Transaktionskosten müssen in ihrer A/E-Rechnung nicht aufscheinen, es sind ja keine Ausgaben ( nur eine Größe in Ihrer Kalkulation).

Keine Ahnung, wie das bei Paypal ist. Bezahlen Sie die Spesen gesondert, unabhängig von der Rechnung? Dann müssen Sie das anders verbuchen.

LG Johanna

 

 

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