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Verfasst von: Johann am 04.12.2014 21:26
 


THEMA:  Gutschrift Einkommenssteuererklärung und Umsatzsteuererklärung

Sehr geehrte Damen und Herren,

bin Angestellter und Gründer eines Einzelunternehmens (Einnahmen/Ausgabenrechnung) und habe nun für das erste Jahr eine Gutschrift für die Einkommenssteuererklärung und die Umsatzsteuererklärung erhalten.

Nun bitte meine Frage: Da ich nur ein Konto hinterlegen kann, habe ich das Firmenkonto hinterlegt - muss ich nun die beiden Gutschriften aus E1 und U1 als Einnahmen sehen bzw buchen? Da die Einkommenssteuererklärung  ja auch Werbekosten, Fahrtkosten, Versicherungen etc. meiner nichtselbständigten Tätigkeit hinterlegt, und kann so ja keine Einkunft der "Firma" sein?

 

Vielen Dank für die Hilfe.

 

Beste Grüße

Johann

 

Verfasst von: WMT am 04.12.2014 21:38
 


THEMA:  Gutschrift Einkommenssteuererklärung und Umsatzsteuererklärung

Üblich ist die Abwicklung der U- und E-Zahlungen über das betriebliche Bankkonto, zumal die Ursache dieser Zahlungen fast immer im Betrieb liegt. In Bezug auf Ihre Einnahmen-Ausgaben-Rechnung (bei USt-Nettodarstellung) sind die Steuerzahlungen ergebnisneutral zu behandeln.

Gerne stehen wir für allfällige Rückfragen zu Ihrer Verfügung.

Verfasst von: Johann am 07.12.2014 16:34
 


THEMA:  Gutschrift Einkommenssteuererklärung und Umsatzsteuererklärung

Danke für Ihre Rückmeldung.

Um sicher zu gehen: Ergebnisneutral heißt in diesem Bezug nun nicht als Einnahmen erfassen?

Viele Dank,Johann

 

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