Da Sie eine Nebentätigkeit ausgeübt haben, waren Sie verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben, eine Nachzahlung war ja abzusehen. Auch bei falsch berechneter Pendlerpauschale müssen Sie Geld zurückzahlen, dass Ihnen nicht zusteht.
Selbstverständlich gibt es eine ganze Reihe von Möglichkeiten, steuerschonend zu agieren (bezahle ich Rechnungen sofort oder in Raten, über mehrere Jahre verteilt; übernimmt die Vermietung der Einliegerwohnung meine Frau; usw.) - das erfordert Planung im voraus!
Im konkreten Fall sind die geforderten Belege vorzulegen und die Beträge zu bezahlen. Überlegen Sie, ob Sie vielleicht doch berufliche oder private Ausgaben hatten, die Sie bisher nicht angegeben hatten. Damit könnten sie einiges abfedern.
War die Nebentätigkeit selbstständig oder angestellt/geringfügig? Bei geringfügiger Beschäftigung müssen Sie auch noch damit rechnen, dass Sie eine Nachzahlung von der GKK bekommen.
LG Johanna |