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Verfasst von: Franz am 03.12.2014 16:06
 


THEMA:  Beschwerde Einkommenssteuerbescheid

Hallo!

Mir ist folgendes passiert: Ich habe vor kurzem den Steuerausgleich für 2011 und 2012 gemacht und Geld vom Finanzamt zurückerhalten. Im Jahr 2013 hatte ich eine Nebentätigkeit. Da ich die vorgeschriebene Frist nicht eingehalten habe wurde die Steuererklärung vom Finanzamt durchgeführt und es ist herausgekommen, dass ich ca 400 Euro zurückzahlen muss. Natürlich wurden dabei einige Posten nicht berücksichtigt wie Pendlerpauschale, Ausbildungskosten etc. deshalb habe ich Beschwerde eingereicht. Das Finanzamt schreibt mir nun, dass ich doch eigentlich das Pendlerpauschale falsch berechnet habe und eigentlich viel weniger bekommen müsste. Sie wollen jetzt außerdem für alles weitere Belege haben. Natürlich ist das Pendlerpauschale nun auch für die Jahre 2011 und 2012 falsch und ich fürchte, dass ich deshalb noch mehr zurückzahlen muss. Bei der Berechnung der Pendlerpauschale habe ich mich schlicht vertan.

Ich bereue schon langsam überhaupt Beschwerde eingereicht zu haben...

Was wäre die sinnvollste weitere Vorgehensweise?

 

Lg,

Franz

 

Verfasst von: Johanna am 06.12.2014 11:21
 


THEMA:  Beschwerde Einkommenssteuerbescheid

Da Sie eine Nebentätigkeit ausgeübt haben, waren Sie verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben, eine Nachzahlung war ja abzusehen. Auch bei falsch berechneter Pendlerpauschale müssen Sie Geld zurückzahlen, dass Ihnen nicht zusteht.

Selbstverständlich gibt es eine ganze Reihe von Möglichkeiten, steuerschonend zu agieren (bezahle ich Rechnungen sofort oder in Raten, über mehrere Jahre verteilt; übernimmt die Vermietung der Einliegerwohnung meine Frau; usw.) - das erfordert Planung im voraus!

Im konkreten Fall sind die geforderten Belege vorzulegen und die Beträge zu bezahlen. Überlegen Sie, ob Sie vielleicht doch berufliche oder private Ausgaben hatten, die Sie bisher nicht angegeben hatten. Damit könnten sie einiges abfedern.

War die Nebentätigkeit selbstständig oder angestellt/geringfügig? Bei geringfügiger Beschäftigung müssen Sie auch noch damit rechnen, dass Sie eine Nachzahlung von der GKK bekommen.

LG Johanna

Verfasst von: Franz am 15.12.2014 13:55
 


THEMA:  Beschwerde Einkommenssteuerbescheid

Hallo Johanna!

Danke für die Info. Ich hatte befürchtet, dass so eine Antwort kommen wird. Ich kenn mich mit diesem ganzen Steuerkram leider viel zu wenig aus. Was mich an der ganzen Geschichte am meisten ärgert ist, dass das Finanzamt plötzlich pro aktiv agiert, wenn es sozusagen Geld "wittert". Dass ich den Steuerausgleich zuvor, als ich noch keiner Nebentätigkeit nachgegangen bin, jahrelang nicht gemacht habe, hat bei denen auch keinen interressiert. Ich würde es ja verstehen wenn sie sich melden, bevor die verjährungsfrist eintritt, aber dass ich den Steuerausgleich jetzt plötzlich machen muss nur weil eine Nebentätigkeit hatte ärgert mich einfach. 

Lg,

Franz

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