Wenn man freiwillig in die Arbeitslosenversicherung eintritt und 1 Jahr lang bezahlt und dann plötzlich arbeitslos wird, wie lange hat man dann Anspruch auf Arbeitslosengeld? Auch 1 Jahr so wie man es einbezahlt hat?
Verfasst von:
Weiß Veronika. Mag am
01.12.2014 13:46