Ja. Sogar unabhängig davon, ob und wieviel Sie Km-Geld ausbezahlt bekommen, dürfen Sie für die km, die Sie für den Werkvertrag tatsächlich unterwegs sind, jeweils € --,42 absetzen. Damit sind aber auch alle Reparaturen, Parkgebühren etc. ebenfalls abgedeckt.
Sie müssen ein Fahrtenbuch führen. Falls Sie überwiegend für den Werkvertrag unterwegs sind (also wenig km für privat und fürs Angestelltenverhältnis), sieht die Rechung anders aus.
LG Johanna
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