Sehr geehrte Damen und Herren,
Ich habe neulich eine Einzelunternehmung im Bereich IT-Dienstleistungen gegründet. Bisher habe ich bereits einige Rechnungen gestellt, die schon an mich ausgezahlt wurden, allerdings war auf den Rechnungen fälschlicherweise die USt. angegeben. Im Klartext bedeutet das, dass ich USt. schulde? Allerdings habe ich vom Finanzamt nie UID-Nummer erhalten. Meine Umsätze werden sich auf Knapp €30.000 im Jahr belaufen.
Meine Frage ist daher, wie ich in desem Fall am besten weiter vorgehe: Muss ich eine UID Nummer beantragen und die USt ans Finanzamt zahlen oder: ich begleiche die bereits erhaltene Ust und beantrage die Kleinunternehmerregelung?
Mit welchem Formular muss man die UID-Nummer beantragen oder reicht ein formloses Schreiben?
Vielen Dank für Ihre Auskunft,
Mit freundlichen Grüßen, Johannes |