Ich hätte folgende Frage:
als angestellte Ärztin im Spital mit Sonderklassegeldern besteht neben den bereits vom Arbeitgeber einbehaltenen Sozialversicherungsbeträgen für die Sonderklassegelder Pensionsversicherungspflicht nach dem FSVG.
Welcher Kennziffer(?) im Einkommenssteuerbescheid wird für die Berechnung der Pensionsversicherung der SVA herangezogen?
Danke, mfG
Julia |