Hallo Frau Binder-Degel,
ja, es gibt Wege, dass Sie Ihren Wohnsitz in Österreich beibehalten können, dadurch aber dennoch keine steuerlichen Nachteile erleiden. Dazu sind die Bestimmungen des zwischen Österreich und Deutschland abgeschlossenen Doppelbesteuerungsabkommens anzuwenden. Wenn Sie nachweisen können, dass sich Ihr Lebensmittelpunkt für die Dauer Ihrer Tätigkeit in Hessen nach Deutschland verlagert, sind Sie in Österreich nur mehr mit bestimmten Einkünften steuerpflichtig (und dabei ist es unerheblich, ob Sie dann in Österreich über einen Wohnsitz verfügen oder nicht). Allerdings bedarf es hierzu einer genauen Planung, damit die Verlagerung des Lebensmittelpunktes auch von der österreichischen Finanzverwaltung anerkannt wird.
Bei Fragen können Sie sich gerne an mich wenden.
Mag. Paul Hollaus, Steuerberater (www.hr-tax.at) |