Guten Tag,
ich bin Kleinunternehmer und habe bisher immer umsatzsteuerfrei Rechnungen gelegt. Dieses Jahr komme ich möglicherweise knapp an meine effektive Umsatzsteuergrenze von 41.400 (d.h. 30.000 + 15% Toleranz + 20% USt). Zählt für die Feststellung, ob ich die Grenze unter- oder überschritten habe das Datum der Rechnungslegung oder das Datum des Zahlungseingangs?
Wenn Kunden von mir, denen ich im Dezember 2014 Rechnungen lege, diese erst im Jänner 2015 bezahlen, hat das einen Einfluss auf meinen Gesamtumsatz 2014 und die Frage, ob ich in diesem Jahr umsatzsteuerpflichtig gewesen bin?
Ab 2015 werde ich dann ohnehin für die USt optieren...
Vorab danke für die Antwort!
Gerhard |