Da beides unselbstständige Tätigkeiten sind, wird das Einkommen sowohl von der GKK als auch vom FA einfach zusammengezählt und SV und Lohnsteuer berechnet. Rechnen Sie damit, dasss Ihnen etwa die Hälfte bleibt. Das selbe gilt, wenn der 2. Job eine Freier Dienstvertrag ist.
Ist der 2. Job eine selbstständige Tätigkeit (Gewerbe, WErkvertrag, ...), zahlen Sie zumindest keine SV dafür (nur UV).
LG Johanna |