Die Sanierung gehört zu den Topfsonderausgaben, es können im Jhar der Zahlung 2920,- berücksicht werden, bei Anspruch auf AVAB/AEAB ewtl. mehr, bei höherem Gehalt auch weniger. Ein Viertel dieses Betrages wird tatsächlich steuerwirksam.
Hätten Sie die Snaierung mit einem Wohn-Kredit bezahlt, könnten sie diesen Betrag bis zur Tilgung des Kredites jährlich absetzen.
Trösten Sie sich, die Zinsersparnis ist in Summe vermutlich höher als die mögliche Steuerersparnis.
LG Johanna |