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Verfasst von: Martin am 16.10.2014 19:44
 


THEMA:  Thermische Sanierung - Absetzbarkeit

Unsere WEG hat eine thermische Sanierung durchführen lassen, wobei ich meinen Anteil von rund 27.ooo Euro bar bezahlt habe. Kann ich nun bei der Arbeitnehmerveranlagung diesen Betrag als Sonderausgabe absetzen, oder gibt es eine bessere Möglichkeit?

Verfasst von: Johanna am 16.10.2014 19:56
 


THEMA:  Thermische Sanierung - Absetzbarkeit

Die Sanierung gehört zu den Topfsonderausgaben, es können im Jhar der Zahlung 2920,- berücksicht werden, bei Anspruch auf AVAB/AEAB ewtl. mehr, bei höherem Gehalt auch weniger. Ein Viertel dieses Betrages wird tatsächlich steuerwirksam.

Hätten Sie die Snaierung mit einem Wohn-Kredit bezahlt, könnten sie diesen Betrag bis zur Tilgung des Kredites jährlich absetzen.

Trösten Sie sich, die Zinsersparnis ist in Summe vermutlich höher als die mögliche Steuerersparnis.

LG Johanna

Verfasst von: Christian am 26.11.2014 14:00
 


THEMA:  Thermische Sanierung - Absetzbarkeit

Es besteht die Möglichkeit, bei so hohen Einmalzahlungen die Absetzbarkeit auf die nächsten 10 Jahre aufzuteilen - auch bei Topfsonderausgaben.

MfG Christian 

Verfasst von: Gast am 29.12.2014 23:31
 


THEMA:  Thermische Sanierung - Absetzbarkeit

Hallo,

das Thema betrifft mich auch, also hab ich mir gedacht ich frag mal frech hier nach ;)

gibt es nähere Infos dazu? Muss man da was extra beantragen oder reicht es die Aufteilung einfach selbst vorzunehmen? Leider war ich bislang nicht imstande den entsprechend richtigen Weg geschweige denn einen konkreten Hinweis auf die Rechtmäßigkeit zu finden.

Danke!

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