Guten Tag,
vlt könnte mir jemand eine Auskunft zur zusammenfassenden Meldung geben. Ich bin umsatzsteuerbefreiter Kleinunternehmer und habe einen Auftraggeber in Deutschland, der über Gutschriften abrechnet. Muss ich diese Umsätze im finanzonline in der ZM eingeben? Habe es leider komplett übersehen und müsste noch einen Umsatz vom Mai nachträglich eingeben... Kann es zu Problemen mit dem Finanzamt kommen? Ich habe zwar eine UID, aber bisland keine Aufforderung zur ZM bekommen.Zweite Frage: Ich habe einen Auftrag aus der Schweiz erhalten und werde demnächst meine erste Rechnung schicken. Ich habe gelesen, dass evtl. auch Umsätze aus dem Drittland Schweiz (auf der Rechnung führe ich den Hinweis zum Reverse-Charge Verfahren aus) in einer ZM angeben werden sollen. Wie mache ich das ohne UID des Auftraggebers?
Vielen Dank und freundliche Grüße |