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Verfasst von: Mario am 13.09.2014 16:28
 


THEMA:  Wohnraumausbau - Kreditraten absetzbar?

Hallo,

kurze Erklärung zum derzeitigen Stand der Dinge: Ich lebe mit meinen Eltern in einem Eigenheim, ich benutze den oberen Stock des Hauses, zahle einen Betrag dafür an meine Eltern, (Strom, Wasser, Miete, ...). Kein Mietvertrag.

Nun möchte ich den oberen Stock ausbauen und auch Wände rausreissen und neu setzen, später dann natürlich auch einrichten, usw.

Benötige für das ganze einen Kredit: Was muss ich dabei beachten, damit ich die € 2.920 pro Jahr absetzen kann.

Kredit trennen? Also einen für die Wohnraumschaffung und -sanierung Und einen eigenen für die Einrichtung?

Müsste ich zuerst einen Mietvertrag mit meinen Eltern machen um die Kosten absetzen zu können?

Wie lange kann ich dann die Kreditraten in Höhe von € 2.920,- abschreiben, bis der Kredit abbezahlt ist, oder nur einmalig?

Vielen Dank.

Verfasst von: Johanna am 19.09.2014 19:51
 


THEMA:  Wohnraumausbau - Kreditraten absetzbar?

Nach Ihrer Beschreibung würde ich eher von einer Wohnraumsanierung als von einer Wohnraumschaffung sprechen. Kosten der Wohnraumsanierung können nur abgesetzt werden, wenn Sie von einem befugten Unternehmen durchgeführt wurden; die Besitzverhältnisse spielen jedoch keine Rolle.

Nicht jeder Bankkredit kann abgeschreiben werden, sondern nur "Baukredite" wie Wohnbauförderung, Bauspardarlehen, ... mit mind. 8 Jahren Laufzeit.

Kredite für Einrichtung sind nicht absetzbar.

Jährlich können € 2.920,-- an Topfsonderausgaben (Bau- und Sanierungskosten (bar oder Kreditrate) + Personenversicherungen) geltend gemacht werden, nur ein Viertel davon wird angerechnet.

LG Johanna

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