Für die gewerbliche Anmeldung gibt es keine Mindestbeträge, weder bei den Umsätzen, noch beim Gewinn. Wenn die Tätigkeit wiederholt und zum Zwecke des Erwerbs ausgeführt wird, ist diese anzumelden. Auch Zeiten der Vorbereitung und Bewerbung sind Arbeitszeiten, nicht erst der eigentliche Auftrag.
Bei Werkverträgen (selbstständige Arbeit, Gewerbe) gilt nicht der Umsatz, sondern der Gewinn als Basis für die SV. Für die Anmeldung in der gewerblichen SV gilt die jährliche Grenze.
Bei der Mitversicherung wird jedes Monat gesondert betrachtet und unter Umständen ein Monat ausgesetzt. Kümmern Sie sich unbedingt darum, ob die Mitversicherung wieder auflebt. So ist es auch beim Zuverdienst als Arbeitsloser oder bei frDV, der von der SV als unselbstständig behandelt wird.
Sind beide Verträge bei der GKK gemeldet, bekommen sie gelegentlich (nächstes Jahr?) den Zahlschein für die SV.
LG Johanna
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