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Verfasst von: Robert am 11.07.2014 09:46
 


THEMA:  Zinsen von Wohnkredit als Sondernaugaben

Hallo,

letztes Jahr haben wir ein Reihenhaus gekauft. Wir haben Wohnkredit von Bank genommen. Es ist Neubau und wir sind Erstbesitzer. So ich mochte Zinsen als Sondernausgaben eintragen.  Wir haben Bestatigung von Bank bekommen dass wir haben letztes Jahr 2510 Eur auf Zinsen bezahlt. Diese Bestatigung steht auf meine name und name meine Gattin.

Kann ich ganze 2510 im Gattin Arbeitnehmerveranlagung eintragen oder muss ich 2510 teilen und wir beide tragen als Sondernausgaben 1255 Eur ein ? 

 

Danke :)

Verfasst von: Weiß Veronika. Mag am 11.07.2014 14:47
 


THEMA:  Zinsen von Wohnkredit als Sondernaugaben

Sie können nicht nur die Zinsen, sondern auch die Tilgungen geltend machen.

Jeder hat dafür einen Jahreshöchstbetrag von € 2.920,-- zur Verfügung.

Bei dem, der von Ihnen beiden mehr verdient, können Sie den höheren Betrag eintragen, bei dem anderen den Rest.

 

 

Wir kümmern uns auch um Kleinstunternehmer
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