Guten Tag,
im Jahr 1999 habe ich eine Eigentumswohnung gekauft, diese 14 Jahre als Hauptwohnsitz genutzt und im Jahr 2013 veräußert.
Die Veräußerung geschah mittels eines Immobilientauschs (ich habe eine grössere Wohnung gesucht und gefunden und der Verkäufer hatte Interesse an meiner alten Wohnung), d.h. der Notar hat einen Tauschvertrag aufgesetzt.
Nun möchte das Finanzamt von mir den Tauschvertrag, den alten Kaufvertrag aus dem Jahr 1999 und den Verkehrswert der Wohnung zum Zeitpunkt
der Veräußerung, um die Immobilienertragsteuer berechnen zu können, weil bei einem Tausch angeblich die Hauptwohnsitzbefreiung nicht gilt.
Ich bin von diesem Umstand komplett überrascht. Kann das wirklich sein? Wir hätten keinen Tauschvertrag gemacht wenn uns das bekannt gewesen
wäre.
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