Hallo liebes Forum,
ich bin geringfügig angestellt, bin wo anders als freier Dienstnehmer und auch selbstständig beschäftigt. Nun habe ich meinen Einkommenssteuerbescheid erhalten. Die Einnahmen als freier Dienstnehmer wurden anscheinend zu den Einkünften aus selbstständiger Arbeit hinzugezählt, stimmt das?
Mir ist nur wichtig, dass das nicht für die SVA gilt, weil da bin ich als neuer Selbstständiger gemeldet mit Geinkünften unter dieser ?4000€-Grenze sodass ich keine SVA-Beiträge bezahlen muss. Und eigentlich wurde mir die Versicherung eh direkt abgezogen als freier Dienstnehmer. ?
Danke im Vorhinein für die Hilfe
Birgit
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