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Verfasst von: Birgit am 02.07.2014 10:35
 


THEMA:  freier Dienstnehmer = Einkünfte aus selbstständiger Arbeit?

Hallo liebes Forum,

ich bin geringfügig angestellt, bin wo anders als freier Dienstnehmer und auch selbstständig beschäftigt. Nun habe ich meinen Einkommenssteuerbescheid erhalten. Die Einnahmen als freier Dienstnehmer wurden anscheinend zu den Einkünften aus selbstständiger Arbeit hinzugezählt, stimmt das? 

Mir ist nur wichtig, dass das nicht für die SVA gilt, weil da bin ich als neuer Selbstständiger gemeldet mit Geinkünften unter dieser ?4000€-Grenze sodass ich keine SVA-Beiträge bezahlen muss. Und eigentlich wurde mir die Versicherung eh direkt abgezogen als freier Dienstnehmer. ?

Danke im Vorhinein für die Hilfe

Birgit

 

Verfasst von: Johanna am 02.07.2014 20:45
 


THEMA:  freier Dienstnehmer = Einkünfte aus selbstständiger Arbeit?

Freier Dienstnehmer: beim FA ist es selbstständige Tätigkeit, bei der SV ist es unselbstständige Tätigkeit.

Wenn das Einkommen als FrDN über der Geringfügigkeitsgrenze liegt, wird tatsächlich die SV abgezogen. Auf jeden Fall zählt die GKK die Einkünfte aus geringfügiger Beschäftigung und als FrDN zusammen. Liegt dieses Einkommen über der Geringfügigkeitsgrenze, kommt bestimmt noch ein Zahlschein. Zumindest nachträglich für die geringfügige Beschäftigung.

LG Johanna

Verfasst von: Birgit am 08.07.2014 14:21
 


THEMA:  freier Dienstnehmer = Einkünfte aus selbstständiger Arbeit?

vielen Dank für die Antwort!

Dass ich auch noch für die GKK bezahlen muss, weiß ich zum Glück ;-)

LG Birgit

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