Ich war 2013 Kleinunternehmer und tätigte unter Angabe meiner UID-Nr. innergemeinschaftliche Erwerbe. Weil ich die Umsatzgrenze als Kleinunternehmer 2013 wider Erwarten nicht überschritten habe, kann ich die Erwerbsteuer-Vorsteuer nicht geltend machen. Ist diese dann aber wenigstens gleichzeitig Betriebsausgabe? Hätte ich die Erwerbe ohne UID-Nr getätigt, wäre die USt des liefernden Landes ja Betriebsausgabe. Vielen Dank im Voraus für Ihre Einschätzung. |