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Verfasst von: Lukas am 26.06.2014 08:14
 


THEMA:  Werkvertrag - Fragen zum Absetzen von geringwertigen Wirtschaftsgütern

Hallo,

ich studiere derzeit und werde neben dem Studium einen Teilzeit Job annehmen auf Werkvertrag Basis ohne Gewerbeschein.

Ich interessiere mich derzeit dafür wie ich was als Ausgaben absetzten kann. Da ich zu 100% meinen Tätigkeit am PC ausüben werde, werde ich sicher in diesem Bereich neue Anschaffungen tätigen.

Derzeit habe ich die Information bekommen, dass man Computer/Laptop/Tablet/Handy zu 60% abschreiben kann (40% privatnutzung), wenn ich aber bereits einen privaten Laptop und ein Tablet zuhause habe welches ich garnicht abschreibe und mir dann ein weiterees Tablet für die Arbeit kaufe, kann ich es dann zu 100% abschreiben ?

Eine weitere Frage wäre, wenn ich mir Computerkomponenten kaufe, die eher höherwertig sind in der Preisklasse von eben ca 350-400eur (Einzelpreise z.B. Prozessor 350eur, Grafikkarte 350eur etc.) welche ich dann direkt abschreiben kann (zu 60%) , könnte es dann möglich sein, dass das Finanzamt dann behauptet, dass dieser PC zu "überdimensioniert" ist für meine Tätigkeit ?

Ich würde mich über hilfreiche Antworten sehr freuen!

lg

Verfasst von: Weiß Veronika. Mag am 26.06.2014 13:38
 


THEMA:  Werkvertrag - Fragen zum Absetzen von geringwertigen Wirtschaftsgütern

In Ihrem Fall müssten 100% Abschreibung möglich sein.

Dem FA steht es nicht zu, zu beurteilen, welche Qualität Ihre Arbeitsmittel haben.

Sie können noch weitere Ausgaben geltend machen:bitte besuchen Sie unsere website:www.steuerberatung-weiss.at, dort finden Sie eine Liste der Absetzposten!

 

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