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Verfasst von: Christian H. am 19.06.2014 11:58
 


THEMA:  Nachzahlung Arbeitnehmerveranlagung

Sehr geehehrte Damen und Herren,

konkret geht es um meine Freundin, sie hat ihre Arbeitnehmerveranlagung durchgeführt und ist nun statt der erhofften Gutschrift
mit einer Rückzahlung in der Höhe von fast 300 EUR konfronitert. Mein Verdacht ist, und dies ist meines Erachtens die einzige Erklärung für die Forderung, dass diese aufgrund Ihres Jobwechsel resultiert. Job A war 40 Stunden, Job B nur mehr 30 Stunden. Zeitlich überschnitten haben sich diese Jobs nicht, auch arbeitslos war sie dazwischen nicht gemeldet. Meine Fragen nun an die Experten:

1. Ist die oben genannte Theroie plausibel?
2. Macht es Sinn diesen Steuerbescheid zu bekämpfen? Zum Beispiel, dass man die Arbeitnehmervernlagung zurückzieht? Wie geht man hier konkret vor? In Form einer Berufung, oder sind dies verschiedene Paar Schuhe?

Ich bedanke mich im Voraus recht herzlich für Ihre Hilfe.

MfG
Christian H.

Verfasst von: Gast am 19.06.2014 18:45
 


THEMA:  Nachzahlung Arbeitnehmerveranlagung

1. Nein, das macht keine Sinn, weil der Arbeitgeber wird jeweils für beide Dienstverhältnisse die Lohnsteuer abgeführt haben. Es würde einen Sinn machen, wenn Sie zwei Dienstverhältnisse parallel hätte oder eine sonstige Einkunftsart, wo sich keine Einkommensteuer/Lohnsteuer abgeführt hat.

 

2. Sie kann eine Bescheid-Beschwerde (früher Berufung genannt) einreichen und/oder einen Antrag auf Begründung stellen.

Verfasst von: Johanna am 19.06.2014 19:42
 


THEMA:  Nachzahlung Arbeitnehmerveranlagung

Ob 30 oder 40 Stunden spielt keine Rolle, es kommt auf die Lohnsumme an. Die Arbeitszeiten haben sich nicht überschnitten, aber vielleicht war doch noch einiges an Zeitausgleich fällig, ausgezahlte Urlaubsansprüche etc. Da kann es schon sein, dass sie in Summe genau in die nächste Steuerstufe hineingestolpert ist. Üblich ist es nicht, deshalb empfehle ich auch einen Antrag auf Begründung.

 

Verfasst von: Christian H. am 19.06.2014 20:57
 


THEMA:  Nachzahlung Arbeitnehmerveranlagung

Dann habe ich wirklich keine Ahnung wie die auf diese Nachzahlung kommen. Ob Zeitausgleich od. ausgezahlte Urlaubsansprüch - dies alles ist nicht der Fall. 

Verfasst von: maxfax am 20.06.2014 10:33
 


THEMA:  Nachzahlung Arbeitnehmerveranlagung

Nur um die Begrifflichkeiten zu klären: Wenn am Steuerbescheid/Kontoauszug/Buchungsmitteilung ein Minus steht, dann bedeutet dies eine Gutschrift = Rückzahlung vom Finanzamt an deine Freundin!

Verfasst von: Christian H. am 22.06.2014 19:00
 


THEMA:  Nachzahlung Arbeitnehmerveranlagung

Danke für Eure Antworten. Habe den Bescheid nun selbst begutachet, keine Auffälligkeiten, Dienstverhältnis 1 von 01.01. - 15.06.2013 und Dienstverhältnis 2 von 17.06.2013 - 31.12.2013.

Jemand eine Idee, wie sie nun am besten vorgehen soll? Kann man den 300 EUR irgendwie entkommen?

Verfasst von: Gast am 23.06.2014 21:19
 


THEMA:  Nachzahlung Arbeitnehmerveranlagung

2. Sie kann eine Bescheid-Beschwerde (früher Berufung genannt) einreichen und/oder einen Antrag auf Begründung stellen.

Verfasst von: Johanna am 24.06.2014 19:03
 


THEMA:  Nachzahlung Arbeitnehmerveranlagung

Die Idee von maxfax ist nicht schlecht. Es köntne tatsächlich eine Gutschrift sein. Der Zahlschein wird immer mitgesandt, auch bei Gutschriften. Also nochmals durchlesen!

LG Johanna

Verfasst von: Petra am 15.03.2017 18:13
 


THEMA:  Nachzahlung Arbeitnehmerveranlagung

Hallo,

mein Sohn hat auch eine Nachzahlung für 2012 erhalten samt "Zinsen" erhalten. Diese macht fast € 1.000,-- nur weil er im Sommer eine Herz-Op hatte, und ihn sein

Chef abgemeldet hat und er also Krankengeld bekommen hat, für 3 Wochen. Also ich kann das ganze nicht glauben.

lg Petra

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