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Verfasst von: Lena am 16.06.2014 10:28
 


THEMA:  Einkommensteuererklaerung Vermietung

Hallo!

Ich habe 2013 eine Neubau-Wohnung gekauft und sie wurde Anfang 2014 fertiggestellt und vermietet.

Kann ich die Kosten, die 2013 angefallen sind, z.B AFa des Kaufpreises bzw. Installationskosten für Küche, mit den Mieteinnahmen von 2014 verrechnen und das alles in der EK-Erklärung 2014 angeben oder muss ich schon jetzt für 2013 eine Steuererklärung machen und die Kosten angeben ( 2013 noch keine Mieteinnahmen, sonstige Einkünfte habe ich keine), nur weil sie zu 2013 gehören?

Vielen Dank für die Auskünfte im Vorraus!

Lena

Verfasst von: Weiß Veronika. Mag am 16.06.2014 13:08
 


THEMA:  Einkommensteuererklaerung Vermietung

die nichtaktivierungspflichtigen Kosten müssen Sie 2013 geltend machen.

Afa ab Inbetriebnahme.

Wir unterstützen Sie gerne bei Ihrer Steuererklärung.

www.steuerberatung-weiss.at

 

 

Verfasst von: Lena am 17.06.2014 09:20
 


THEMA:  Einkommensteuererklaerung Vermietung

Welche Kosten sind nicht nicht aktivierungspflichtig? Es sind 2013 neben Kaufpreis für die Wohnung nur noch Kosten für die Anschaffung und Einbau der Küche / Bad angefallen.

Wenn ich manche Kosten im Jahr 2013 geltend machen muss, da ich in diesem Jahr noch keine Einkünfte hatte, würde ich ja nur Verluste haben, die zu keiner Steuerzahlung führen und auch nicht in die weiteren Jahre vorgetragen werden, oder?

Danke und Grüsse

Verfasst von: Johanna am 19.06.2014 05:30
 


THEMA:  Einkommensteuererklaerung Vermietung

Sie hatten zwar keine Einnahmen aus Vermietung, aber vermutlich andere Einkünfte (Lohn, ...). Da sich die Verluste aus einer insgesamt positiven Einnahmequelle ergeben, können Sie die Ausgaben gegen die Steuerpflicht anderer Einkünfte gegenrechnen.

Sie hatten bestimmt noch andere Ausgaben, die sofort abzuschreiben sind, z. B. Fahrtkosten. Es fallen noch mehr solche Nebenkosten an, wenden Sie sich an einen Stb., auch seine Rechnung ist absetzbar.

LG Johanna

 

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