Verfasst von:
Freddy am
15.06.2014 11:34
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THEMA: Werksvertrag hauptberuflich? |
Hi,
ich habe Anfang des Jahres einen kurzfristigen Werkvertrag über 2100€ unterschrieben. Zu der Zeit war ich aber noch Student und dann lief dieser Werkvertrag unter "Nebenberuf". Ich nehme an, dass ich dafür keinerlei Steuern etc. noch entrichten muss?
Jetzt bin ich kein Student mehr und mir wurde ein weiterer Werkvertrag über etwa die gleiche Summe angeboten. Was ändert sich jetzt? Muss ich jetzt ein Gewerbe anmelden oder werden grundsätzlich Steuern fällig, da es ja jetzt Hauptberuflich ist? Was ist mit der SV oder KV?
Ich habe leider nicht Steuerrecht studiert und bin desshalb sehr unwissend, was das Thema anbelangt. Ich hoffe ein Pro kann mich zur erleuchtung führen ;-)
Gruß
Freddy |
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Verfasst von:
Johanna am
15.06.2014 21:19
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THEMA: Werksvertrag hauptberuflich? |
"Nebenberuf" ist kein Fachbegriff, sondern die persönliche Einstellung zur Tätigkeit.
Ist 2100,- der monatliche Entgelt oder eine einmalige Summe für ein Projekt?
Ob ein "Gewerbe" angemeldet werden muß, kann am Sprechtag bei der WKO geklärt werden. SV ist anzumelden, weil sofort UV fällig wird. Ob die volle SV zu zahlen ist, hängt vom Gewinn ab (ab 4700,-- im Jahr), aber irgendwo muß man doch versichert sein, oder?
Bis zu einem Jahresgewinn (Einnahmen abzüglich Ausgaben) von 11.000,-- fällt keine Einkommensteuer an; was wiederum nichts mit "Haupt-" oder "Neben"einkünften zu tun hat, weil alle Einkünfte zusammengezählt und versteuert werden.
Im Grenzbereich hilft ein persönliches Gespräch bei einem Stb., Freigrenzen zu beachten.
LG Johanna
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Verfasst von:
Freddy am
17.06.2014 15:36
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THEMA: Werksvertrag hauptberuflich? |
Hi,
erstmal Danke für die Antwort.
Die 2100,- sind einmalig.
Der Arbeitgeber hatte das Finanzamt darüber informiert. Denke, dass ich durch die Steuererklärung noch was zahlen muss, sofern ich dieses Jahr über die Freigrenzen normal arbeiten gehe? oder? (habe sonst keine Einkünfte gehabt bis jetzt)
Mit den Abkürzungen hängt es ein wenig bei mir. WKO=? SV=Sozialversicherung? UV=Unfallversicherung?
Wenn ich jetzt nicht mehr Student bin und diesen Werkvertrag unterschreibe, dann muss ich auf jeden Fall SV zahlen? D.h. ich muss diese Tätigkeit vorher beim FA melden? Oder reicht wieder die Meldung des Arbeitgebers?
Da ich das Werk nicht in der Firma vollziehe sondern am Heimrechner, muss ich dafür trotzdem meine Krankenversicherung informieren bzw. für die Zeit einen anderen Tarif haben?
gruß
Freddy
p.s: sry, ich habe wirklich viele Sachen im Netz darüber gelesen, aber ich werde daraus einfach nicht schlau ;-) |
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Verfasst von:
Johanna am
19.06.2014 05:46
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THEMA: Werksvertrag hauptberuflich? |
WKO = Wirtschaftskammer
Meldungen des Arbeitgebers gehen an die SV!
Vermutlich sind Sie "freier Dienstnehmer"; also selbstständig im Sinne des FA, jedoch unselbstständig im Sinne der SV. In diesem Fall ist die SV an die GKK zu bezahlen, der Zahlschein kommt vermutlich nächstes Jahr frei Haus. Fragen Sie zumindest Ihren Arbeitgeber oder bei der GKK, ob und unter welchem Titel die Anmeldung erfolgte.
Ob Firmenarbeitsplatz oder Heimarbeiter spielt keine Rolle, die KV umfasst ja auch Vorsorge, Impfungen, Erkrankungen, Operationen, ... Die SV umfasst aber auch die Pensionszahlungen. Selbst als Heimarbeiter können Sie vom Stuhl fallen und sich etwas brechen.
Bei 2 x 2100,- fällt noch keine Steuer an, es ist noch keine Einkommensteuererklärung nötig.
LG Johanna
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