Hallo!
Wir haben ein Haus mit zwei kleinen Mietwohneinheiten saniert, und möchten die Wohnungen nun vermieten. Meine Frau ist in Karenz.
Mir wurde geraten einen Fruchtgenussvertrag zu erstellen und die AfA bei den Mieteinnahmen abzuziehen und an mich als 100%
Eiegentümer zu überweisen.Das Jahreseinkommen meiner Frau würde unter 6000€ bleiben, und der Alleinverdienerabsetzbetrag
könnte genutzt werden.
Meine Fragen:
- Muss der Vertrag notariell beglaubigt sein, damit er steuerrechtlich gültig ist?
- Muss der Zeitwert für die Ermittlung der AfA anhand von tatsächlichen Rechnungen ermittelt werden, oder kann der minimale Zeitwert Anhand der Fläche berechnet werden? Wie muss der Restwert nach 10 Jahren gewählt werden?
- Können die Anuitäten, welche für die Rückzahlung der Darlehen anfallen anteilsmäßig (in Bezug auf die Wohnfläche) ebenfalls von meiner Frau
an mich überwiesen werden, um die Höhe der Mieteinnahmen zu reduzieren?
Vielen Dank für die Unterstützung!
MfG,
Raimund.
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