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Verfasst von: Tom am 21.05.2014 15:18
 


THEMA:  Absetzbarkeit Mieteinnahmen

Ich hätte folgende Frage:

Wir wollen ein Haus vermieten. Vor der Vermietung werden noch ca.40 000 Euro inverstiert(Heizung, ...).

Diese Kosten kann ich meines Wissens auf 10 Jahre abschreiben.

Von diesen 40000,- wird die Hälfte über einen Kredit investiert.

Was wird nun bei reinen Mieteinnahmen von z.B. 600 Euro mtl. versteuert (Einkommen aus unselbst.Tätigkeit von über 11000 Euro vorhanden)

Wäre diese Berechnung richtig:

40000 durch 120 Monate wären 330 Euro monatl., Kredit von 200 Euro monatl., dann würde von den Mieteinnahmen

noch 70 Euro moantl.überbleiben zu versteuern, stimmt das?

Verfasst von: Johanna am 21.05.2014 19:43
 


THEMA:  Absetzbarkeit Mieteinnahmen

Die 200,- monatlich an Kredit sind ja schon in den 40000,- enthalten. Zweimal die selbe Summe, einmal als Bausumme und einmal als Kredit, abzuschreiben geht nicht.

Zusätzlich zu den umgerechnet 330,- monatlich können aber noch andere Kosten geltend gemacht werden. Hier ist aber eine persönliche Beratung zu empfehlen.

LG Johanna

Verfasst von: Tom am 22.05.2014 06:54
 


THEMA:  Absetzbarkeit Mieteinnahmen

Mir ist es speziell um die 200 Euro mtl.Kreditrückzahlung gegangen.

Falls der Investitionsbetrag nicht abgesetzt wird, kann ich die monatl.Kreditrückzahlung

schon zur Gänze abziehen?

Verfasst von: Markus am 22.05.2014 09:37
 


THEMA:  Absetzbarkeit Mieteinnahmen

Hallo Tom,

Nein, von dem Kredit kann man nur die Zinsen (inkl. Kontoführung, etc.) abziehen. Ein Beispiel: 40.000 * 2 % Zinsen p.a. = EUR 800,00 + Kontoführungsgebühren von EUR 50,00 = EUR 850,00 pro Jahr abzugsfähig. Auch die Bearbeitungsspesen von der Bank können abgesetzt. Eventuell müssen die aber aufgeteilt werden, wenn die sehr hoch sind. Ist aber in diesem Fall unwahrscheinlich.

Die reine "Kreditkapital"-Rückzahlung (also der Tilgungsanteil) ist steuerneutral, weil es ja kein Aufwand ist, sondern nur mit der Tilgung das geliehene Geld wieder zurückgibst. Die Kreditzuzählung von der Bank wird ja auch nicht als steuerpflichtige Einnahme berücksichtigt.

Aber: Auch für das Haus kann man eine AfA berücksichtigen. Und sonstige Werbungskosten, die in Zusammenhang mit der Vermietung und dem Haus anfallen natürlich auch.

schöne Grüße, Markus

 

 

Verfasst von: Johanna am 23.05.2014 06:00
 


THEMA:  Absetzbarkeit Mieteinnahmen

So ist es, die 200,- Kredit sind ja schon in den Investitionskosten berücksichtigt. Vom Kredit können die Kreditkosten (Zinsen, Kontoführung, ...) abgesetzt werden. Der westliche Betrag aber ergibt sich aus der AfA, für deren Berechnung Sie unbedingt einen Steuerberater/Gutachter benötigen.

LG Johanna

Verfasst von: Tom am 23.05.2014 10:50
 


THEMA:  Absetzbarkeit Mieteinnahmen

DANKE! für die Infos

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