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Verfasst von: müllerle am 19.05.2014 15:10
 


THEMA:  Muss man bei Steuerbefreiung auch keine Kapitalertragsteuer bezahlen?

Hallo,

soviel ich weiß, ist man ja bei weniger als 11000 Euro Jahreseinkommen steuerbefreit. Gelten diese 11000 Euro nur bei sozialversicherungspflichtigem Einkommen oder sind damit generell 11000 Euro Einkommen gemeint, egal woher das Einkommen stammt?

Hintergrund ist folgender: Angenommen man hat nun kein sozialversicherungspflichtiges Einkommen , aber man hat Einkommen aus Kapitalerträgen, wie zum Beispiel Zinsen auf Sparguthaben oder Dividenden. Bei diesen Erträgen muss man ja standardmäßig 25 % Kapitalertragsteuer bezahlen. Wenn die Summe der Erträge weniger als 11000 Euro im Jahr beträgt, ist man dann auch befreit von der Kapitalertragsteuer und kann sich diese vom Finanzamt zurückholen oder ist das nicht möglich?

Lg

müllerle

 

Verfasst von: Weiß Veronika. Mag am 19.05.2014 16:43
 


THEMA:  Muss man bei Steuerbefreiung auch keine Kapitalertragsteuer bezahlen?

ja, man kann einen Antrag auf Veranlagung stellen.

Wir helfen Ihne gerne dabei:

www.steuerberatung-weiss.at

Verfasst von: müllerle am 26.05.2014 21:07
 


THEMA:  Muss man bei Steuerbefreiung auch keine Kapitalertragsteuer bezahlen?

Danke für den Hinweis. Kann mir jemand sagen, welchen Antrag man da genau stellen muss?

Verfasst von: Johanna am 02.06.2014 08:23
 


THEMA:  Muss man bei Steuerbefreiung auch keine Kapitalertragsteuer bezahlen?

Antrag auf Erstattung der Kapitalertragsteuer für Zinsen des Jahres 20..

LG Johanna

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