Hallo!
Ich hätte eine Frage zur Erstellung/Offenlegung des Lageberichts bei kleinen AGs:
Nach §279 UGB muss die Bilanz, die GuV und ein verkürzter Anhang offengelegt werden, vom Lagebericht steht nichts.
Muss ein Lagebericht somit bei einer kleinen AG überhaupt erstellt werden, wenn dieser nicht offen gelegt werden muss?
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