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Verfasst von: sojusnik am 14.05.2014 18:43
 


THEMA:  Selbstbehalt der SVA als außergewöhnliche Belastung

Hallo!

Im Zuge meiner Einkommenssteuererklärung stellt sich mir die Frage, ob die für die SVA entrichteten Selbstbehalte (20%) als außergewöhnliche Belastungen (Kennzahl 730) geltend gemacht werden können? Bei einem theoretischen Ärztehonorar von 100 € würde der Selbstbehalt 20 € betragen. Kann man diese 20 € folglich als außergewöhnliche Belastung von der Einkommenssteuer absetzen?

Danke im Voraus!

Verfasst von: Johanna am 15.05.2014 14:08
 


THEMA:  Selbstbehalt der SVA als außergewöhnliche Belastung

Theoretisch ja. Das fällt unter Außergewöhnliche Belastungen mit Selbstbehalt, unter Punkt Krankheitskosten. Dazu zählt alles, von der Rezeptgebühr, Parkgebühr vor der Arztpraxis, bis hin zu den allgemein bekannten Brillen und Zahnspangen, ebenso der Selbstbehalt im Krankenhaus.

Alleinverdienerstatus und zu versorgende Kinder senken den Selbstbehalt. Im Normalfall müssen die Krankenkosten eine echte Belastung darstellen, damit sie sich tatsächlich steuerlich auswirken (Faustregel: deutlich über 2000,- im Jahr).

LG Johanna

Verfasst von: sojusnik am 15.05.2014 17:56
 


THEMA:  Selbstbehalt der SVA als außergewöhnliche Belastung

Danke für Deine hilfreiche Antwort!

Es macht daher keinen Sinn bspw. "lächerliche" 200 € (20% Selbstbehalt des Ärztehonorars u.ä.) als außergewöhnliche Belastung zu deklarieren?

LG

Verfasst von: Johanna am 15.05.2014 22:41
 


THEMA:  Selbstbehalt der SVA als außergewöhnliche Belastung

Exakt. Das würde sich nur bei einem Jahreseinkommen von ca. 12000,- alleinstehend bis ca. 16.000,- mit 3 Kindern auswirken.

"Lohnenswert" ist es, allen Familienmitgliedern im selben Jahr neue Brillen und Zahnspangen anzupassen, vorzugsweise in einem Jahr, in dem auch Krankenhauskosten anfallen. Der größte Fehler ist es, beim Zahnarzt Ratenzahlung bis ins nächste Jahr hinein zu vereinbaren.

LG Johanna

Verfasst von: Johanna am 15.05.2014 22:46
 


THEMA:  Selbstbehalt der SVA als außergewöhnliche Belastung

Noch eine Bemerkung zu den 20 % Selbstbehalt: Mit einem Gesundheitscheck (rauchen, trinken, Bewegung, Gewicht) und einer Nachfrist zur Besserung der Werte halbiert man den Selbstbehalt für die nächsten 3 Jahre, dann muß die Untersuchung wiederholt werden. Eine Aktion der SVA.

 

Verfasst von: sojusnik am 21.05.2014 20:52
 


THEMA:  Selbstbehalt der SVA als außergewöhnliche Belastung

Besten Dank nochmals für die Info!

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