Sehr geehrte Damen und Herren,
Ich habe eine Frage zur Berücksichtigung der Maklerprovision in der Einkommensteuererklärung.
Da ich als Selbständiger in meiner derzeitigen Wohnsituation keinen Platz für ein Arbeitszimmer habe, habe ich
geplant in eine größere Wohnung zu ziehen, wo ich mir ein eigenes Arbeitszimmer einrichten könnte.
Nun stellt sich mir die Frage, ob es möglich ist die Maklerprovision ganz oder anteilig in der Einkommensteuererklärung zu berücksichtigen.
Wenn anteilig, wie muss die Berechnung erfolgen?
Besten Dank |