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Verfasst von: Gast am 07.05.2014 12:23
 


THEMA:  Buchhalter WIFI

Hallo!

Ich hätte eine Frage betreffend der Einkommenssteuererklärung eines selbstständigen Buchhalters. Erziehle ich als solcher weiterhin Einkünfte aus selbstständiger Arbeit oder durch die Eingliederung der paritätischen Kommission in die WKO Einkünfte aus Gewerbebetrieb?

Danke.

Verfasst von: Mag. Peter Knöll am 11.05.2014 22:03
 


THEMA:  Buchhalter WIFI

Selbst. Buchhalter erzielen Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Sie stellen nach dem WTBG keine Wirtschaftstreuhandberuf dar.

http://www.steuerberater-wien.at/

Verfasst von: mad_FOX am 12.05.2014 10:28
 


THEMA:  Buchhalter WIFI

Hallo Buchhalter!
Hallo Kollegen!

Als erstes würde mich interessieren, wie Du auf Deine Frage kommst und warum Du "WIFI" dazu geschrieben hast.

Hinweis: Die folgenden Informationen beschränken sich nur auf Berufsberechtigte gemäß altem Bibug und BiBuG 2014.

Nachfolgend verwende ich folgende Abkürzungen:
BibuG = altes Bilanzbuchhaltungsgesetz (das kleine "b" ist kein Schreibfehler)
BiBuG 2014 = Bilanzbuchhaltungsgesetz
GewO = Gewerbeordnung (in der aktuellen Fassung)
EStR = Einkommensteuerrichtlinien (in der aktuellen Fassung)

1.) Wir gehen davon aus, daß Bilanzbuchhalter, Buchhalter und Personalverrechner gemäß "BiBuG 2014" seit 01.01.2014 Freiberufler sind.
   Bis 31.12.2013 stand im alten BibuG wörtlich "... sind weder Gewerbe, noch freie Berufe." Diese Bestimmung wurde im neuen BiBuG 2014 ersatzlos gestrichen.

2.) Bilanzbuchhaltungsberufe (Bilanzbuchhalter, Buchhalter, Personalverrechner) sind keine Gewerbe. In der GewO steht, daß dieses Gesetz auf einige Berufe nicht anzuwenden ist. Neben vielen anderen Berufen kann man auch wörtlich folgende Berufe lesen, für welche die GewO nicht gilt:
"... Wirtschaftstreuhänder, Bilanzbuchhalter, Personalverrechner, Buchhalter und ..." (siehe § 2 Abs. 1 Ziff. 10 GewO)
Somit ist klar, daß für diese Berufe die Gewerbebehörde und die GewO nicht zuständig ist!

3.) In den EStR steht, daß Bilanzbuchhalter kein freier Beruf sind (siehe: RZ 430h) und daß das Einkommen der Bilanzbuchhaltungsberufe (siehe: RZ 5211) Einkünfte aus Gewerbebetrieb sind. Diese Bestimmungen der EStR beziehen sich allerdings ausdrücklich nur auf das alte BibuG! Das alte BibuG ist aber seit Ende 2013 außer Kraft. Das bedeutet, daß Einkünfte der Bilanzbuchhaltungsberufe bis 31.12.2013 gewerblich waren.
Seit 01.01.2014 - siehe Punkt 1.

Zum Abschuß noch ein Hinweis betreffend Deine Formulierung: "Eingliederung der paritätischen Kommission in die WKO ...":
a) Die PK gibt es seit 31.12.2013 nicht mehr.
b) Die WKO ist keine Gewerbebehörde.
c) Die WKO ist nicht Aufsichtsbehörde für die Bilanzbuchhaltungsberufe!!!

mit kollegialen Grüßen mad_FOX (GBH + BH + PV)

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