Da das Büro nicht der Hauptarbeitsort ist (weniger als 50 % der Arbeitszeit), sind Errichtungs-, Strom und Heizkosten nicht absetzbar. Anders ist es mit der Miete in einem fremden Objekt.
Absetzbar wären selbstgekaufte Bürogeräte. Ordner, Regale, Schreibtisch, Bürosessel, ... (GWG sofort, ab 400,- auf die voraussichtliche Nutzungsdauer). Aber auch hier wird nicht überwiegende, sondern ausschließliche berufliche Nutzung des Raumes verlangt.
LG Johanna |