Liebe Steuerberater/innen,
ich bräuchte dringend Informationen und hoffe das ihr mir Tipps geben könnt. Derzet wohne ich noch in Japan (seit 3 1/2 Jahren) und führe hier erfolgreich ein eigenes Exportunternehmen (2/3 in die EU und der Rest verteit). Habe hier auch meine eigenen Buchhalter und Steuerberater, jedoch kann man nie vorsichtig genug sein.
Ich möchte jetzt meinen Hauptwohnsitz wieder nach Österreich verlegen und ca. jedes 2 bzw. 3 Monat wieder zurück nach Japan für max 1 Woche. (kurz gesagt ich bin mehr als 6 Monate in Österreich)
- So laut meinen Steuerberatern muss ich mein Welteinkommen nochmals in Österreich versteuern, da es kein DBA gibt?
- Muss ich in Österreich eine Zweitstelle anmelden?
- Wie sieht es dann mit dem Verkauf der Ware in der EU aus?
- Muss ich mich dann um die Einfuhrbestimmungen (Zoll usw.) kümmern?
- Übernehme ich in Österreich bzw. EU die Haftung für die Ware obwohl sich das Unternehmen in Japan befindet (HK Limited)?
- Spielt das eine Rolle, wenn ich als Geschäftsführer in Österreich lebe?
- Notfalls würde ich das gesamte Unternehmen verkaufen und mit dem Geld nach Österreich, muss ich dann das Geld für den Verkauf versteuern?
- Ich möchte in Österreich keine Probleme mit dem Finanzamt, würde auch alle Aktivitäten und Kontobewegungen vorlegen, falls notwendig?!
Warum ich aus Japan möchte? - Ich vermisse das heimische Essen, die Kultur und die Menschen. Japan an sich ist für mich eines der schönsten und modernsten Städte, muss man gesehen haben, jedoch bin ich mit dem Herzen in Österreich und möchte wieder hier Fuß fassen.
Ich danke für jeden hilfreichen Tipp!
lg. Hans |