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Verfasst von: Tom am 04.04.2014 16:04
 


THEMA:  Betriebsausgaben in E1a

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

ich habe ein paar fragen zum Formular E1a. Vielleicht könnte mir jemand helfen. Vielen Dank!

Gehören die Betriebsausgaben wie Druckerpapier, Ordner, Fahrtenbuch oder Druckerpatronen zu den geringwertigen Wirtschaftsgüter (9130) oder zu den übrigen Betriebsausgaben?

Ausgaben für eine Internetdomäne oder Bewirtung vom Geschäftspartner soll man unter Werberaufwendungen (9200) oder unter übrigen Betriebsausgaben (9230) berücksichtigen?

Welche Konsequenzen kann man erwarten, wenn man die Ausgaben in eine falsche Zelle eingeben würde?

 

Schöne grüße

Tom

 

Verfasst von: Johanna am 09.04.2014 07:36
 


THEMA:  Betriebsausgaben in E1a

Anlagen und damit auch die GWG sind "Gebrauchs"-Güter, somit wäre nur der Ordner ein Gebrauchsartikel, alles andere wird "ver"braucht.

Eine Internetdomäne ist eine immaterielle Anlage, die sich nicht abnutzt (keine AfA!).

Bewirtung ist zwar eine Ausgabe im Betrieb, aber bei der Einkommensteuererklärung sind die Bestimmungen strenger: Bewirtung nur zur Anbahnung von Geschäften (nicht zum Feiern des Abschlusses!), Abzug der eigenen Konsumation, ... Da streicht das FA.

Man sollte schon aus eigenem Interesse dieselben Ausgaben immer der selben Gruppe zuordnen (Kontinuität, Vergleich zu Vorjahren). Starke Abweichungen gegenüber anderen Unternehmern mit der selben Branchenkennzahl (Reisender Kaufmann mit zu geringen Fahrtspesen, Garagenvermieter mit hohen Werbekosten, ...) fallen bei der computergesteuerten Finanzprüfung auf. Konsequenzen gibt es kaum, da ja bei Beanstandungen umgeschichtet werden darf: tatsächliche Autokosten statt km-Geld, Anlagen z. B. auf 5 statt auf 3 Jahre.

LG Johanna

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