Anlagen und damit auch die GWG sind "Gebrauchs"-Güter, somit wäre nur der Ordner ein Gebrauchsartikel, alles andere wird "ver"braucht.
Eine Internetdomäne ist eine immaterielle Anlage, die sich nicht abnutzt (keine AfA!).
Bewirtung ist zwar eine Ausgabe im Betrieb, aber bei der Einkommensteuererklärung sind die Bestimmungen strenger: Bewirtung nur zur Anbahnung von Geschäften (nicht zum Feiern des Abschlusses!), Abzug der eigenen Konsumation, ... Da streicht das FA.
Man sollte schon aus eigenem Interesse dieselben Ausgaben immer der selben Gruppe zuordnen (Kontinuität, Vergleich zu Vorjahren). Starke Abweichungen gegenüber anderen Unternehmern mit der selben Branchenkennzahl (Reisender Kaufmann mit zu geringen Fahrtspesen, Garagenvermieter mit hohen Werbekosten, ...) fallen bei der computergesteuerten Finanzprüfung auf. Konsequenzen gibt es kaum, da ja bei Beanstandungen umgeschichtet werden darf: tatsächliche Autokosten statt km-Geld, Anlagen z. B. auf 5 statt auf 3 Jahre.
LG Johanna |