Ist das ein Nebenjob? Dann benötigen Sie vielleicht die Zustimmung Ihres Dienstgebers.
Legen Sie regelmäßig nur für eine Diskothek auf? Dann ist es eine unselbstständige Tätigkeit, ihr Dienstgeber muß Sie bei der GKK anmelden und sich um die Lohnsteuer kümmern.
Legen Sie gelegentlich und ewtl. auch in verschiedenen Diskos auf? Dann sind Sie selbstständig. Infos über die Modalitäten gibts bei der WKO.
Wenn Sie Geld bekommen, dann können Sie immer eine Rechnung, eine Honorarnote, eine Bestätigung oder Quittung schreiben, der Titel ist nicht entscheidend.
LG Johanna |