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Verfasst von: Sasha am 26.03.2014 09:48
 


THEMA:  Arbeitnehmerveranlagung ODER Einkommenssteuererklärung?

Hallo

kann mir bitte jemand Helfen,

ich bin Angestelter und seit November 2013 besitze ich einen Gewerbeschein

im Jahr 2013 habe ich aber nur 200euro UMSATZ gehabt mit dem Gewerbeschein

Jetzt wollte ich über Finanzonline Arbeitnehmerveranlagung machen, bin mir aber nicht sicher

eigentlich soll ich Einkommenssteuererklärung machen?...Also meine Frage: was kann ich bzw was darf ich machen Arbeitnehmerveranlagung ODER Einkommenssteuererklärung oder beides? Danke im Voraus

 

Verfasst von: Weiß Veronika. Mag am 26.03.2014 11:19
 


THEMA:  Arbeitnehmerveranlagung ODER Einkommenssteuererklärung?

Sie dürfen nur eines von beiden machen.

Wenn Ihr Einkommen neben dem Gehalt weniger als € 730,-- jährlich ausmacht, dann können Sie eine Arbeitnehemrveranlagung einbringen, es sei denn, das Finanzamt verlangt ausdrücklich eine Einkommensteuererklärung von Ihnen.

Wir kümmern uns auch um Kleinstunternehmer
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