Guten Tag,
wir (meine Frau und ich) waren heute bei den AK-Steuerspartagen und haben die AN-Veranlagung für das Jahr 2013 gemacht. Meine Frau arbeitet nur geringfügig (2x pro Woche) und bezahlt deshalb auch keine Lohnsteuer und hatte deshalb auch nie Anspruch auf eine Pendlerpauschale. Nun gab es ja eine Änderung, damit auch geringe Einkommen entlastet werden. Folgendes habe ich dazu als Hinweis gefunden:
Da Arbeitnehmer, deren Einkommen unter der Besteuerungsgrenze liegt, von der erweiterten Pendlerförderung uU aber nicht profitieren, wurde für diese ab der Veranlagung 2013 der Höchstbetrag der Negativsteuer auf € 400 jährlich (für 2012: € 251) angehoben. Der in diesem Betrag enthaltene „Pendlerzuschlag“ in Höhe von höchstens € 290 (bisher € 141) steht zu, wenn mindestens in einem Kalendermonat Anspruch auf dasPendlerpauschale besteht. Zu beachten ist, dass die Negativsteuer (inklusive Pendlerzuschlag) ab 2013 mit 18% (für 2012: 15 %) der Arbeitnehmerbeiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung begrenzt ist.
Der Pendlerrechner sagt:
Das Pendlerpauschale beträgt: 464 Euro jährlich/38,67 Euro monatlich.
Der Pendlereuro beträgt: 36,00 Euro jährlich/3,00 Euro monatlich.
So, nun meinte der Herr von der AK heute, dass Eintragen der Beträge bringt nix, weil nur 10% der SV Beiträge geltend gemacht werden können. Wir haben jetzt bei der "Vorschau" die üblichen 110 Euro. Eigentlich müssten es ja 18% sein, also in unserem Fall irgendwas um die 185 Euro (SV-Beiträge waren 1027,30).
Was stimmt jetzt? Vielen Dank im Vorraus!
MFG
NB
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