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Verfasst von: Marlies am 16.03.2014 11:04
 


THEMA:  Wechsel von Einkommenssteuer auf AN-Veranlagung

Ich wollte heute meine Arbeitnehmerveranlagung für 2013 in Angriff nehmen und musste feststellen, dass ich in Finanzonline nur die Einkommenssteuer zur Auswahl habe. Ich war bis April 2012 selbstständig. Ich bin einfach davon ausgegangen, dass mit der Zurücklegung des Gewerbes die Umstellung am Finanzamt automatisch erfolgt - wie bei der Sozialversicherung. Nun  habe ich gesehen, dass man auf Finanzonline einen Erklärungswechsel beantragen muss. Leider erhalte ich da folgende Fehlermeldung: "Verarbeitung konnte nicht durchgeführt werden, folgende Fehler sind aufgetreten:
Der Wechsel auf Arbeitnehmerveranlagung ist erst nach Übermittlung der Erklärung für die Vorjahre bzw. für jenes Jahr, für die eine Erklärung zugesandt wurde, möglich." 

Heißt das, ich mus für 2013 wieder die Einkommenssteuererklärung ausfüllen??? 

Vielen Dank schon im Voraus!

LG, Marlies

Verfasst von: Weiß Veronika. Mag am 17.03.2014 15:00
 


THEMA:  Wechsel von Einkommenssteuer auf AN-Veranlagung

Sie müssen beim Finanzamt die Betriebsaufgabe melden,mit Ermittlung des Übergangs-u .Aufgabegewinnes.

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