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Verfasst von: Martin am 13.03.2014 14:23
 


THEMA:  Bezahlung mit Sachwert (Honorarnote)

Guten Tag!

Ich bin Freiberufler und vorsteuerabzugsberechtigt.

Jemand der ab und zu auf Honorarnote für mich arbeitet, ist mit folgender Frage/Bitte an mich herangetreten.

Dass ich ihm für seine Leistung kein Geld gebe, sondern mit einem Computer bezahle (ich bekomme beim Hersteller Sonderrabatte).

1. Ist das rechtlich zulässig?

2. Wie sieht das in der Praxis aus? Ich kaufe den Computer, mache die Vorsteuer gegenüber der Finanz geltend (?), gebe dann den Computer zum Nettowert (?) als Bezahlung weiter (?). Wie sollte dann so eine HN/Rechnung des Auftragnehmers aussehen?

 

Wenn mir jemand weiterhelfen könnte, wäre das super.

Vielen Danke, liebe Grüße, Martin

Verfasst von: Weiß Veronika. Mag am 15.03.2014 13:28
 


THEMA:  Bezahlung mit Sachwert (Honorarnote)

1.) Ja

2.)Die HN der Auftragnehmers muss genau so aussehen als würde bar oder per Bank bezahlt.

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