Hallo,
ich befinde mich derzeit in Bildungskarenz und würde gerne eine selbstständige Unternehmung starten. Ist dies überhaupt "erlaubt" (ohne Entfall der Weiterbildungsförderung?) oder darf wirklich nur bis zur Geringfügigkeitsgrenze verdient werden.
Vielen Dank im Voraus.
lg Christian |