Ich habe kein vorsteuerabzugsberechtigtes Auto und darf die Umsatzsteuer von Bezinkosten in der Umsatzsteuererklärung nicht abziehen.
Darf ich zumindest die Umsatzsteuer von Benzin- und Werkstattrechnungen in der Nettomethode der E-A-R als Betriebsausgaben berücksichtigen?
Danke für Ihre Anwort!
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