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Verfasst von: Tom am 14.02.2014 14:50
 


THEMA:  AfA Gebrauchtwagen

Ich bin seit September 2013 selbstständig und verwende in der Firma mein altes Auto. Lt. Fahrtenbuch 70% sind die Betriebsfahrten. Das Auto war im September 7 Jahre alt und lt. Preisliste von Autorevue war damals ca. €7000 wert.

Darf ich im 2013 und im 2014 jeweils die Hälfte von diesem Wert x70% abschreiben oder soll ich vom Listenpreis oder vom Kaufpreis die Abnutzung berechnen? (KFZ Baujahr 2006 Listenpreis ca. 25000. Ich habe ihn 2008 um ca. 15000 gekauft.)

Kann mir vielleicht jemand damit helfen?

 

Danke!

Tom

Verfasst von: Weiß Veronika. Mag am 17.02.2014 13:19
 


THEMA:  AfA Gebrauchtwagen

Sie können den Listenpreis auf die Restnutzungsdauer verteilen.

Berechnen Sie, ob Sie nicht mit dem KM-Geld besser dran sind!

www.steuerberatung-weiss.at

 

Verfasst von: Tom am 17.02.2014 20:51
 


THEMA:  AfA Gebrauchtwagen

Vielen Dank für Ihre Antwort.

Falls ich aber die restlichen ca. 3000 abschreibe und nächstes Jahr das Auto noch um €5000 verkaufe, muss ich die €5000 unter Einnahmen melden?

Schöne Grüße

Tom

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