Ich bin seit September 2013 selbstständig und verwende in der Firma mein altes Auto. Lt. Fahrtenbuch 70% sind die Betriebsfahrten. Das Auto war im September 7 Jahre alt und lt. Preisliste von Autorevue war damals ca. €7000 wert.
Darf ich im 2013 und im 2014 jeweils die Hälfte von diesem Wert x70% abschreiben oder soll ich vom Listenpreis oder vom Kaufpreis die Abnutzung berechnen? (KFZ Baujahr 2006 Listenpreis ca. 25000. Ich habe ihn 2008 um ca. 15000 gekauft.)
Kann mir vielleicht jemand damit helfen?
Danke!
Tom |