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Verfasst von: Eva Keimelmayr am 13.02.2014 17:05
 


THEMA:  Aufwandsentschädigung bei Lebensberater in Ausbildung

Guten Tag!

Ich bin Lebensberaterin in Ausbildung und vollzeit als Angestellte tätig. Bis zum Erhalt des Gewerbescheins sind einige Beratungsgespräche nachzuweisen, für welche ich eine Aufwandsentschädigung erhalte. Wie gebe ich diese Aufwandsentschädigung in meiner Arbeitnehmervereinlagung an? Ich habe bis jetzt immer das Formular L1 verwendet - gibt es dort eine Position, wo ich den Betrag, den ich an Aufwandsentschädigung bekommen habe, angeben kann? Bis zu welchem Betrag darf diese Aufwandsentschädigung sein? Wieviel Steuer fällt dafür an?

Liebe Grüße

Eva Keimelmayr

Verfasst von: Weiß Veronika. Mag am 14.02.2014 12:34
 


THEMA:  Aufwandsentschädigung bei Lebensberater in Ausbildung

Die Aufwandsentschädigung hat in der Arbeitnehmerveranlagung nichts verloren.

An und für sich ist sie nicht steuerpflichtig.

Vielleicht sind auch Ihre Ausgaben höher, dann könnten Sie eine Verlustveranlagung machen und Steuern zurückbekommen.

Wir beraten Sie gerne.

www.steuerberatung-weiss.at

Terminvereinbarung unter 01 533 16 37

Wir kümmern uns auch um Kleinstunternehmer
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