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Verfasst von: Christian K am 13.02.2014 08:50
 


THEMA:  Verlustvortrag Verlustausgleich

Hallo,

ich bin seit Mitte letzten Jahres selbständig und habe vorher Arbeitslosengeld bekommen. Meine Firma hat einen Verlust erwirtschaftet. Der Verlust ist jedoch geringer als die Einnahmen durch das Arbeitslosengeld. Kann ich diesen Verlust aus dem Gewerbebetrieb in das nächste Jahr vortragen oder ist der Verlust mit einem Verlustausgleich sozusagen getilgt?

Verfasst von: Weiß Veronika. Mag am 14.02.2014 14:00
 


THEMA:  Verlustvortrag Verlustausgleich

Der Verlust kann mit Einschränkungen vorgetragen werden.

Die Berechnung ist kompliziert.

www.steuerberatung-weiss.at

Verfasst von: Christian K am 18.02.2014 22:58
 


THEMA:  Verlustvortrag Verlustausgleich

Vielen Dank für die AUskunft!!

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