Hallo,
ich bin seit Mitte letzten Jahres selbständig und habe vorher Arbeitslosengeld bekommen. Meine Firma hat einen Verlust erwirtschaftet. Der Verlust ist jedoch geringer als die Einnahmen durch das Arbeitslosengeld. Kann ich diesen Verlust aus dem Gewerbebetrieb in das nächste Jahr vortragen oder ist der Verlust mit einem Verlustausgleich sozusagen getilgt? |